Rechtliche Hinweise

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

2495 Informationsbogen für Einleger – Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen

057 Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.einlagensicherung.at

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

005 BAIL-IN

Informationen über die außergerichtliche Streitbeilegung

Wir möchten stets die Anforderungen unserer Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Betreuer wenden. Weiters besteht die Möglichkeit, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Bank freiwillig. Sie entscheidet darüber im Einzelfall.

Zudem informieren wir Sie über die Beschwerdeplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr

So erreichen Sie uns | Beschwerdemanagement

 

Orderrichtlinien und Marktmissbrauch

Alles, was Sie zum Anlegerschutz wissen müssen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen europäischer Richtlinien und Verordnungen neue Vorschriften für das Wertpapiergeschäft erlassen, die mit 1. Januar 2018 EU-weit in Kraft getreten sind. Ihr Nutzen hieraus: höhere gesetzliche Standards in der Anlageberatung – etwa bei der Prüfung, welche Finanzprodukte für welchen Kunden geeignet sind –, mehr Transparenz bei der Abwicklung von Bankgeschäften sowie erweiterte Verbraucherschutzbestimmungen.

Weiterhin haben Banken und Finanzdienstleister hohen Sorgfaltsanforderungen zu genügen. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden detaillierte Informationen zu Leistungen und Produkten zur Verfügung zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir gerne nach. Folgende Erläuterungen beziehen sich auf sämtliche in diesem Internetauftritt genannten Wertpapier-Dienstleistungen und -Geschäfte. Sie sollten vor jeder Anlageentscheidung berücksichtigt werden.

Hinweis zu Werbemitteilungen

Die Informationen auf dieser Website stellen eine Werbemitteilung mit absatzfördernder Zielrichtung dar und ist weder als Angebot noch als Einladung zur Abgabe eines Angebots anzusehen. Die Werbemitteilung als solche genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung geeigneter Anlage- und/oder Strategieempfehlungen. Zudem unterliegt das vorliegende Dokument nicht dem Verbot des Handels vor Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen. Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch. In diesem werden Ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Geeignetheitsprüfung

Jede Anlageempfehlung bzw. Geeignetheitserklärung muss auf Ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse und Interessen abgestimmt sein (Risikobereitschaft, Kenntnisse/Erfahrungen, Anlageziele, Präferenzen etc.). Die Anlageempfehlung muss für Sie geeignet sein, unabhängig davon, ob sie bspw. den Kauf, das Halten oder den Verkauf von Finanzinstrumenten betrifft. Der Geeignetheitserklärung der Bank geht eine Geeignetheitsprüfung voraus. Voraussetzung für die Geeignetheitsprüfung sind zunächst vollständige und korrekte Informationen Ihrerseits. Der Umfang der Informationen ist abhängig von der Komplexität und vom Risikogehalt der jeweiligen Finanzinstrumente. Diese sind unerlässlich, damit Ihnen die Bank geeignete Produkte oder Dienstleistungen empfehlen kann. Die Entscheidung über die Geeignetheit einer Anlage liegt auf Seiten der Bank.

Angaben zur steuerlichen Behandlung

Ertragsmindernde Provisionen, Gebühren, Steuern oder andere Entgelte sind in der Regel nicht berücksichtigt. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Steuerliche Erträge sind grundsätzlich nach dem Prinzip des Wohnsitzstaates zu versteuern. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sie kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bei Steuerausländern beinhaltet eine Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Bei steuerlichen Fragen rät Ihnen die Bank, einen Steuerberater zu konsultieren.

Angaben zur Wertentwicklung

Die auf dieser Website enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Etwaige Angaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Von dieser kann nicht auf die künftige Wertentwicklung geschlossen werden. Bei Prognosen über eine künftige Wertentwicklung handelt es sich um eine unverbindliche Simulation. Von dieser kann nicht auf die tatsächliche künftige Wertentwicklung geschlossen werden, da Entwicklungen des Kapitalmarkts nicht im Voraus zu bestimmen sind.

Währungsschwankungen

Finanzinstrumente und Veranlagungen bergen mitunter erhebliche Risiken - bis hin zum Totalverlust - in sich. Weitere mögliche Risiken sind insbesondere das Emittentenausfallrisiko, das Garantenausfallrisiko, das Wechselkursrisiko, marktbedingte Kursschwankungen, die Möglichkeit eingeschränkter/fehlender Handelbarkeit, mögliche Nachschusspflichten und Sonderkündigungsrechte des Emittenten. Anlageentscheidungen, Gebühren, Serviceentgelte/Ausgabeaufschläge (etwa bei Investmentfonds) und interne Kosten sowie allgemeine Marktrisiken können sich auf die Wertentwicklung eines Finanzinstruments negativ auswirken.  

Haftungsausschluss

Eine Haftung aus dieser Publikation wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die Alpen Privatbank AG hierbei nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die vollständigen Angaben zu einem Finanzprodukt sind den wesentlichen Anlegerinformationen und dem jeweiligen Verkaufsprospekt, ggf. ergänzt durch den letzten Jahres- und/oder Halbjahresbericht, zu entnehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage eines Kaufs dar und sind bei der Alpen Privatbank AG in elektronischer und gedruckter Form kostenfrei erhältlich. 

Diese Website enthält sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Websites, auf deren Inhalt die Alpen Privatbank AG keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann die Alpen Privatbank AG für diese Inhalte keine Gewähr übernehmen.
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Fachbegriffe

Erläuterungen zu den auf dieser Website verwendeten Fachbegriffen stehen Ihnen unter Glossar in deutscher Sprache ständig zur Verfügung.

Widerspruchspotenzial

Die im Internet veröffentlichten Informationen stehen nicht im Widerspruch zu anderen Informationen der Alpen Privatbank AG, die wir unseren Kunden im gleichen Zeitraum zu den gleichen Wertpapier-Dienstleistungen, Finanzinstrumenten und Indizes zukommen lassen.

Ihre Zufriedenheit und Meinung ist uns wichtig!

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Leistungen der Alpen Privatbank entschieden haben. 
Dieses Vertrauen möchten wir durch transparente und sorgfältige Dienstleistung aufrechterhalten.
Trotz dieses hohen Anspruchs an uns selbst sind Fehler unsererseits nicht ausgeschlossen.
Um solche auftretenden Ereignisse zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

So erreichen Sie uns

Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren persönlichen Berater vor Ort.

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Stand: 28. Oktober 2024