070 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung 2021
071 Gegenüberstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen 2021 <> 2019
070 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung 2019
072 Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen, Fassung 10-2022
073 Gegenüberstellung Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen 12-2021 <> 10-2022
072 Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen 12-2021
074 Besondere Bedingungen für Debitkarten, Fassung 10-2022
075 Gegenüberstellung Besondere Bedingungen für Debitkarten 12-2021 <> 10-2022
074 Besondere Bedingungen für Debitkarten, Fassung 12-2021
010 Sonderbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
078 Allgemeine Information zum Basiskonto
077 Liste der repräsentativsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste – Glossar
062 Allgemeine Informationen zu Zahlungsdiensten für Verbraucher
080 Allg. Info Zahlungsverkehr für Verbraucher bei Basiskonten
061 Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
063 Verbraucher außerhalb eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienstleistungen
2495 Informationsbogen für Einleger – Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
057 Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.einlagensicherung.at
Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
Wir möchten stets die Anforderungen unserer Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Betreuer wenden. Weiters besteht die Möglichkeit, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Bank freiwillig. Sie entscheidet darüber im Einzelfall.
Zudem informieren wir Sie über die Beschwerdeplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr
So erreichen Sie uns | Beschwerdemanagement
Der Gesetzgeber hat im Rahmen europäischer Richtlinien und Verordnungen neue Vorschriften für das Wertpapiergeschäft erlassen, die mit 1. Januar 2018 EU-weit in Kraft getreten sind. Ihr Nutzen hieraus: höhere gesetzliche Standards in der Anlageberatung – etwa bei der Prüfung, welche Finanzprodukte für welchen Kunden geeignet sind –, mehr Transparenz bei der Abwicklung von Bankgeschäften sowie erweiterte Verbraucherschutzbestimmungen.
Weiterhin haben Banken und Finanzdienstleister hohen Sorgfaltsanforderungen zu genügen. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden detaillierte Informationen zu Leistungen und Produkten zur Verfügung zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir gerne nach. Folgende Erläuterungen beziehen sich auf sämtliche in diesem Internetauftritt genannten Wertpapier-Dienstleistungen und -Geschäfte. Sie sollten vor jeder Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Die Informationen auf dieser Website stellen eine Werbemitteilung mit absatzfördernder Zielrichtung dar und ist weder als Angebot noch als Einladung zur Abgabe eines Angebots anzusehen. Die Werbemitteilung als solche genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung geeigneter Anlage- und/oder Strategieempfehlungen. Zudem unterliegt das vorliegende Dokument nicht dem Verbot des Handels vor Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen. Sofern Sie Interesse an einem Vertragsabschluss haben, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch. In diesem werden Ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Jede Anlageempfehlung bzw. Geeignetheitserklärung muss auf Ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse und Interessen abgestimmt sein (Risikobereitschaft, Kenntnisse/Erfahrungen, Anlageziele, Präferenzen etc.). Die Anlageempfehlung muss für Sie geeignet sein, unabhängig davon, ob sie bspw. den Kauf, das Halten oder den Verkauf von Finanzinstrumenten betrifft. Der Geeignetheitserklärung der Bank geht eine Geeignetheitsprüfung voraus. Voraussetzung für die Geeignetheitsprüfung sind zunächst vollständige und korrekte Informationen Ihrerseits. Der Umfang der Informationen ist abhängig von der Komplexität und vom Risikogehalt der jeweiligen Finanzinstrumente. Diese sind unerlässlich, damit Ihnen die Bank geeignete Produkte oder Dienstleistungen empfehlen kann. Die Entscheidung über die Geeignetheit einer Anlage liegt auf Seiten der Bank.
Ertragsmindernde Provisionen, Gebühren, Steuern oder andere Entgelte sind in der Regel nicht berücksichtigt. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Steuerliche Erträge sind grundsätzlich nach dem Prinzip des Wohnsitzstaates zu versteuern. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sie kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bei Steuerausländern beinhaltet eine Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Bei steuerlichen Fragen rät Ihnen die Bank, einen Steuerberater zu konsultieren.
Die auf dieser Website enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Etwaige Angaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Von dieser kann nicht auf die künftige Wertentwicklung geschlossen werden. Bei Prognosen über eine künftige Wertentwicklung handelt es sich um eine unverbindliche Simulation. Von dieser kann nicht auf die tatsächliche künftige Wertentwicklung geschlossen werden, da Entwicklungen des Kapitalmarkts nicht im Voraus zu bestimmen sind.
Finanzinstrumente und Veranlagungen bergen mitunter erhebliche Risiken - bis hin zum Totalverlust - in sich. Weitere mögliche Risiken sind insbesondere das Emittentenausfallrisiko, das Garantenausfallrisiko, das Wechselkursrisiko, marktbedingte Kursschwankungen, die Möglichkeit eingeschränkter/fehlender Handelbarkeit, mögliche Nachschusspflichten und Sonderkündigungsrechte des Emittenten. Anlageentscheidungen, Gebühren, Serviceentgelte/Ausgabeaufschläge (etwa bei Investmentfonds) und interne Kosten sowie allgemeine Marktrisiken können sich auf die Wertentwicklung eines Finanzinstruments negativ auswirken.
Eine Haftung aus dieser Publikation wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die Alpen Privatbank AG hierbei nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die vollständigen Angaben zu einem Finanzprodukt sind den wesentlichen Anlegerinformationen und dem jeweiligen Verkaufsprospekt, ggf. ergänzt durch den letzten Jahres- und/oder Halbjahresbericht, zu entnehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage eines Kaufs dar und sind bei der Alpen Privatbank AG in elektronischer und gedruckter Form kostenfrei erhältlich.
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